Siegfried Grasselt
ehemals Sturmmann (Gefreiter)
in der 17. SS-Panzergrenadierdivision "Götz von Berlichingen", welcher
während seines Lebens nie über seine Soldatenzeit etwas erzählt hatte,
hinterließ mir einige Dokumente.
Ein paar davon habe ich eingescannt, um diese weltweit zum lesen für das Gedenken an den
Beginn des WK 2 zur Verfügung zu stellen.
Möge sich der eine oder andere Veteran noch gut daran erinnern.
-
Härte erspart Blut.
Sie erspart sogar mehr.
Sie erspart Bitterkeit,
Sie erspart Scham,
Sie erspart Leid,
Sie erspart Trauer
Theodor Eicke
Jahrtausendlange Erfahrung lehrt:
Wer auf eine Backe geschlagen wird und freiwillig die zweite hinhält,
verdient, auf die zweite Backe geschlagen zu werden!
Wer sich aber schon nach dem ersten Schlage mutig zur Wehr setzt, verdient,
daß ihm jeder helfe, sich zu verteidigen!
Franz Dittel
Die Leitgebote des deutschen Feldheeres - jedem Soldaten eingehämmert und sogar ins Soldbuch
geschrieben - hießen bis Kriegsende zwingend:
- Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grausamkeiten und
nutzlose Zerstörung sind seiner unwürdig.
- Der Kämpfer muß uniformiert oder mit einem besonders eingeführten, weithin
sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne Abzeichen ist verboten.
- Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt - auch Freischärler und
Spione; diese erhalten ihre gerechte Strafe durch die Gerichte.
- Kriegsgefangene dürfen nicht mißhandelt oder beleidigt werden. Von ihrer Habe darf
nichts genommen werden.
- Dum-Dum-Geschosse sind verboten.
- Das Rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln.
- Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder nutzlos
zerstören. Natural- und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl
von Vorgesetzten gegen Entschädigung beansprucht werden.
- Neutrales Gebiet darf nicht in die Kriegshandlungen einbezogen werden.
- Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muß er auf Befragen seinen Namen
und Dienstgrad angeben. Unter keinen Umständen darf er über militärische,
politische und wirtschaftliche Verhältnisse auf deutscher Seite aussagen.
- Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehle sind strafbar. Verstöße des
Feindes gegen die unter 1. bis 8. angeführten Grundsätze sind zu melden.
Vergeltungsmaßnahmen sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung zulässig.
Verhältnismäßig seltene Straftaten im Sinne dieser Gebote wurden bei
Bekanntwerden unerbittlich geahndet.
Die harten Urteile der Kriegs- und SS-Gerichte sprechen
für sich.
Pflicht und Ehre bestimmten das Verhalten der Deutschen Wehrmacht in den
besetzten Gebieten und vor dem Feind.
Unverrückbar galt der festgeschriebene Kodex "Die Pflichten des deutschen Soldaten":
- Die Wehrmacht ist der Waffenträger des deutschen Volkes. Sie schützt das deutsche
Reich und Vaterland, das im Nationalsozialismus geeinte Volk und seinen Lebensraum. Die Wurzeln
ihrer Kraft liegen in einer ruhmreichen Vergangenheit, in deutschem Volkstum, deutscher Erde und
deutscher Arbeit. Der Dienst in der Wehrmacht ist Ehrendienst am deutschen Volk.
- Die Ehre des Soldaten liegt im bedingungslosen Einsatz seiner Person für Volk und
Vaterland bis zur Opferung seines Lebens.
- Höchste Soldatentugend ist der kämpferische Mut. Er fordert Härte und
Entschlossenheit. Feigheit ist schimpflich, Zaudern unsoldatisch.
- Gehorsam ist die Grundlage der Wehrmacht, Vertrauen die Grundlage des Gehorsams.
Soldatisches Führertum beruht auf Verantwortungsfreude, überlegenem Können und
unermüdlicher Fürsorge.
- Große Leistungen in Krieg und Frieden entstehen nur in unerschütterlicher
Kampfgemeinschaft von Führer und Truppe.
- Kampfgemeinschaft erfordert Kameradschaft. Sie bewährt sich besonders in Not und Gefahr.
- 7. Selbstbewußt und doch bescheiden, aufrecht und treu, gottesfürchtig und
wahrhaft, verschwiegen und unbestechlich soll der Soldat dem ganzen Volk ein Vorbild
männlicher Kraft sein. Nur Leistungen berechtigen zum Stolz.
- Größten Lohn und höchstes Glück findet der Soldat im Bewußtsein
freudig erfüllter Pflicht.
Charakter und Leistung bestimmen seinen Weg und Wert.
Berlin, den 25. Mai 1934
Der Reichspräsident von Hindenburg
Über den "Ehrenkodex der Alliierten"
Protest gegen die unlautere Diffamierung der Besiegten von dem Amerikaner Edgar L. Jones,
US-Kriegsberichter
"Was glauben die Zivilisten denn, welche Art Krieg wir geführt haben? Wir haben kalten
Blutes Gefangene niedergemacht, wir haben Lazarette pulverisiert, Rettungsboote versenkt,
feindliche Zivilisten getötet oder verwundet, Verwundeten den Garaus gemacht, Sterbende mit
Toten in ein Loch zusammengelegt. Im Pazifik haben wir die Schädel unserer Feinde
zerschlagen, sie abgekocht, um aus ihnen Tischgarnituren für unsere Bräute zu machen
und haben ihre Knochen ausgemeißelt, um Brieföffner aus ihnen zu verfertigen. Wir
haben unsere Phosphorbombenabwürfe und unsere Morde an der Zivilbevölkerung mit dem
Abwurf von Atombomben auf zwei unverteidigte Städte gekrönt und haben so zur Zeit
einen unbestrittenen Rekord im Massenmord erreicht.
Als Sieger haben wir uns das Recht angemaßt, unsere Feinde für ihre Kriegsverbrechen
vor Gericht zu ziehen; aber wir sollten Realisten genug sein, zu begreifen, daß wir in einem
Dutzend Anklagepunkten für schuldig erklärt werden würden, wenn man uns wegen Bruchs
der Kriegsgesetze vor Gericht stellte.
Wir haben einen ehrlosen Krieg geführt, denn die
Moral stand im Denken des kämpfenden Soldaten erst an letzter Stelle."
(Edgar L. Jones, einer der bekanntesten US-Kriegsberichter, in seinem Protest gegen die unlautere
Diffamierung der Besiegten und gegen die heuchlerisch begründete Verfahrensweise der
amerikanischen Militärtribunale; abgedruckt in der Revue "The Atlantic Monthly",
Februar 1946.)

nach der Gefangenschaft
-
In der französischen Kriegsgefangenschaft ist es Herrn Grasselt gut gegangen. Er wurde
korrekt behandelt. Die Versorgung der Gefangenen mit Lebensmitteln im Lager war ebenfalls
ordentlich und nicht zu beanstanden.
Schlechte Behandlungen der Kriegsgefangenen, wie man dies über die Amerikaner weiß,
sind durch die französischen Bewacher dort nicht vorgekommen.
Quelle: mündliche Überlieferung des Herrn Grasselt und seiner Mutter aus der
Zeitgeschichte der Familie Grasselt aus Markersdorf bei Burgstädt/Sachsen