1. Das Sittengesetz in uns gebietet Wahrung der eigenen Ehre und Achtung der Ehre des
ebenbürtigen Ehrwürdigen.
2. Das Sittengesetz in uns gebietet Tapferkeit und Mut in jeder Lage, Kühnheit und
Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk,
germanische Art und germanischem Glauben.
3. Das Sittengesetz in uns gebietet Streben nach Freiheit von fremden Zwang und Unbeugsamkeit im
Kampf für ein Leben nach eigener Art und eigenem Gesetz, Selbstbehauptung.
4. Das Sittengesetz in uns gebietet Stolz auf eigene Leistung und die von Menschen unserer Art,
Selbstbewußtsein, Selbstachtung, Selbstbejahung und Selbstsicherheit.
5. Das Sittengesetz in uns gebietet frohe Annahme der ehrlichen Anerkennung durch andere, doch
auch: mehr Sein als Scheinen.
6. das Sittengesetz in uns gebietet Streben nach Gesundheit, Schönheit und Wohlgeratenheit
an Leib und Seele, pflege und Bejahung des Leibes und Freude an ihm.
7. Das Sittengesetz in uns gebietet Streben nach Wissen und Weisheit und nach Vorsorge aus
Voraussicht nicht ängstlich, doch besonnen, nach Überlegenheit aus Überlegung,
Scharfsinn und Weitblick, wenn nötig Verschwiegenheit.
8. Das Sittengesetz in uns gebietet selbstverantwortliche Steigerung unserer Kraft, Macht zu
wollen und sich ihrer mit Bedacht zu bedienen.
9. Das Sittengesetz in uns gebietet Selbsthilfe, wo irgend möglich.
10. Das Sittengesetz in uns gebietet Selbstbeherrschung und Gelassenheit sowie Sachlichkeit.
11. Das Sittengesetz in uns gebietet Maßhalten bei Gelage, Speise und Trank.
12. Das Sittengesetz in uns gebietet das Streben nach Lebenslust uns Lebensfreude, heiter und
wohlgemut unser Leben zu führen, Freude aber auch im Überwinden von Schwierigkeiten zu
suchen.
13. Das Sittengesetz in uns gebietet, Opfer für ein großes Ziel zu bringen.
14. Das Sittengesetz in uns gebietet Leistung, Tüchtigkeit und Verantwortungsbereitschaft
für unsere Nächsten, also die uns Anvertrauten, unserer Sippe und Gemeinschaft, unsere
Menschenart - beständig, beharrlich und zäh.
15. Das Sittengesetz in uns gebietet Einsatz für Wahrung, Einigung und Mehrung germanischer
Art.
16. Das Sittengesetz in uns gebietet Gefolgschaft dem besseren Führer, mit Recht und Pflicht
zu abweichendem Rat, nach bestem Wissen und Gewissen.
17. Das Sittengesetz in uns gebietet das Halten von Frieden in der Gemeinschaft und verbietet
Eidbruch.
18. Das Sittengesetz in uns gebietet die Unantastbarkeit der Ehe eines Gefährten.
19. Das Sittengesetz in uns gebietet gleichgeartete Gattenwahl, die Gewähr für
gleichgeartete Kinder.
20. Das Sittengesetz in uns gebietet rechte Erziehung unserer Kinder, sowie Ehrung von Vater und
Mutter.
21. Das Sittengesetz in uns gebietet Freigiebigkeit und Großzügigkeit gegenüber
Sippenangehörigen und Gefolge, Hilfe in Not mit Rat und Tat gegenüber Gefährten,
Gastfreundschaft gegenüber Artverwandten.
22. Das Sittengesetz in uns gebietet Treue und Vertrauen, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit und
Freimut, Rücksichtnahme, Zuneigung und Liebe gegenüber Verwandten, Freunden und
Gefährten, Wachsamkeit und Vorsicht gegenüber Fremden, Härte und Haß
gegen Feinde.
23. Das Sittengesetz in uns gebietet Gerechtigkeit, also Gutes mit Gutem zu vergelten und
Böses zu bekämpfen, für Hilfe sich dankbar zu zeigen, Geschenke zu erwidern,
Täuschung für Trug zu geben und Unrecht zu ächten.
24. Das Sittengesetz in uns verbietet Mord, Vergewaltigung und Diebstahl, Mißgunst,
Habgier und Neid gegenüber jedermann.