Die NPD-Fraktion beantragte heute im Sächsischen Landtag, die Anträge der
Energiekonzerne auf eine Erhöhung ihrer Strompreise abzulehnen.
Mit dem Antrag sollte die Staatsregierung auch dazu aufgefordert werden, sich dafür
einzusetzen, daß durch das Einschreiten der Bundesnetzagentur bedingte Strompreissenkungen
wirklich beim Verbraucher ankommen.
Weiter beantragten die Nationaldemokraten eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der
Genehmigungspflicht von Erhöhungen durch die Landesregulierungsbehörden über den
30.6. 2007 hinaus. Außerdem sollte die Staatsregierung dafür sorgen, daß bei der
Bewertung von Energieunternehmen in kartellrechtlichen Überprüfungen grundsätzlich
das Hauptaugenmerk auf der Gewinnentwicklung liegt und Anstiege bei den Beschaffungskosten oder
Unternehmensvergleiche erst nachrangig betrachtet werden.
Zur Begründung des Antrages sagte der NPD-Abgeordnete Matthias Paul:
"In Deutschland liegen die Strompreise für einen Durchschnittshaushalt um 30 %
über dem EU-Schnitt und auch in Sachsen stiegen allein seit 1.1.2005 die Strompreise um
3,8 % an.
Dies ist aufgrund mehrerer Aspekte eine bedenkliche Entwicklung. Zum einen geht es um
Verbraucherinteressen und die mittelbare Auswirkung auf die Binnenkonjunktur, zum anderen mit
Blick auf die Gewerbekunden aber auch um die Standortqualität Sachsens. Es wäre
paradox, sich verstärkt um mehr Energieeffizienz zu bemühen und dafür erstmals
sogar EFRE-Mittel bereitzustellen - was unbestritten richtig ist - es aber dann zu unterlassen,
alle Möglichkeiten auszuschöpfen oder im Bedarfsfalle eben auch zu schaffen, um einem
weiteren Ansteigen der Strompreise Einhalt zu gebieten. Es ist ja vor allem nicht so, daß
man davon ausgehen müßte, es wären keine betriebswirtschaftlichen
Gestaltungsspielräume vorhanden. Die Gewinne der Energieerzeuger steigen; das ist ein
offenes Geheimnis!"
Die Redner der Altparteien flüchteten sich in rechtliche Bedenken, Wirtschaftsminister Jurk
hielt es nicht für nötig, zu dem Antrag vor dem Plenum überhaupt Stellung zu
nehmen.
Mit einem Zitat aus § 12 Absatz 2 der Bundestarifordnung Energie widerlegte Matthias Paul die
Behauptung des FDP-Abgeordneten Morlok, man könne die Strompreiserhöhungen nicht
pauschal ablehnen: "Die Preisgenehmigung wird nur erteilt, soweit das
Elektrizitätsunternehmen nachweist, daß entsprechende Preise in Anbetracht der
gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller
Betriebsführung erforderlich sind." Daraus ergebe sich die Möglichkeit zur
pauschalen Ablehnung der Strompreiserhöhungen, die Gewinne der Stromkonzerne sprächen
für sich, so Paul abschließend.
Die Altparteien sahen jedoch keinen Handlungsbedarf und lehnten den NPD-Antrag ab.