Da in verschiedenen Medienberichten über den Tod von Uwe Leichsenring die Meldung
verbreitet wurde, er hätte heute in Leipzig wegen Volksverhetzung vor Gericht stehen sollen,
stellte heute der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller klar:
"Gegenstand der ursprünglich für heute anberaumten Verhandlung vor dem Sächsischen
Verfassungsgerichtshof war eine Klage von Uwe Leichsenring gegen seinen Ausschluß von drei
Sitzungen des Sächsischen Landtages, die der Landtagspräsident im Mai verfügt
hatte. Es ging vor dem Gericht nicht um den Tatbestand der Volksverhetzung, der nur von einem
Strafgericht festgestellt werden kann.
Ebenso gab es keine Anklage gegen ihn wegen einer angeblichen Unterstützung der Skinheads
Sächsische Schweiz, wie verschiedentlich spekuliert wurde."
Als völlig absurd bezeichnete Dr. Müller die von einer Boulevardzeitung aufgestellte
Selbstmord-Theorie:
"Uwe Leichsenring hat in den letzten Tagen mehrere Termine für die nächsten Wochen
festgelegt. Es gab weder im familiären Umfeld noch in der Partei oder in der Fraktion
irgendeinen Hinweis auf Suizid-Absichten. Noch am Morgen des Todestages telefonierte Leichsenring
mit mehreren Abgeordneten und Mitarbeitern der NPD-Fraktion und ließ eine persönliche
Erklärung verbreiten, die nicht den Charakter eines ’Abschiedsbriefes’ hatte.
Die NPD-Fraktion wird sich nicht an Spekulationen zum Unfallhergang beteiligen und zunächst
das Ermittlungsergebnis des Landeskriminalamtes abwarten."
Der Termin der Trauerfeier steht noch nicht fest. Wir werden die Öffentlichkeit rechtzeitig
darüber informieren.