Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
(Drs. 4/2723) auf der heutigen Landtagssitzung erklärte die NPD-Landtagsabgeordnete Gitta
Schüßler:
"Bei allen guten Ansätzen in dem Neuentwurf des Gesetzes wie die Verankerung des
Bildungsplanes, Einführung eines Schulvorbereitungsjahres und dem höheren Stellenwert
der pädagogischen Qualität stellt dieses leider nur einen gutgemeinten Versuch dar.
Immer noch werden mit dem Gesetz die Zugangskriterien zu Tagesstätten durch einen
eindeutigen Rechtsanspruch nicht ausgeschlossen. Das heißt, daß Kinder erwerbsloser Eltern
immer noch deklassiert und teilweise von der Bildung ausgeschlossen werden.
Weiterhin werden mit dem Gesetzentwurf die Ausstattungsstandards in Kindertageseinrichtungen
vollkommen aufgeweicht. Unter dem Schlagwort ¸Verwaltungsvereinfachung’ und
¸Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung’ sollen bisherige Richtlinien
entfallen. Bisherige Mindeststandards dürften damit den Finanzierungszwängen der
Kommunen zum Opfer fallen.
Auch sind nun die Grenzen zwischen Kinderkrippe und Kindertagespflege verwischt worden. Damit ist
mit der außerhäuslichen Kindertagespflege eine eindeutige Billigvariante der
Kinderbetreuung geschaffen worden. Damit hat die Mehrheit des Sächsischen Landtags ein
gesetzlich organisiertes Lohndumping geschaffen, welches zu Lasten der Erzieherinnen in den
Kinderkrippen gehen wird.
Im Hinblick auf diese enormen Mängel in dem neuen Gesetz über Kindertagesstätten
ist dies ein Versuch, welcher unzulänglich umgesetzt wurde und damit völlig
unausgereift ist." Dresden, 10.11. 2005
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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