NPD-Fraktion wollte Recht auf ein Privatgirokonto gesetzlich verankern lassen
In einem heute in das Plenum des Sächsischen Landtages eingebrachten Antrag forderte die NPD-
Fraktion die Sächsische Staatsregierung dazu auf, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative mit
dem Ziel zu ergreifen, das Recht auf ein Privatgirokonto durch eine Ergänzung des
Kreditwesengesetzes für jeden Bürger gesetzlich zu verankern.
Uwe Leichsenring, Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Sächsischen
Landtag, sagte zu dem Antrag:
"Das Recht auf eine Bankverbindung ist zwar weder in unserer Verfassung, noch im
Kreditwesengesetz verankert, dennoch hat die Fortentwicklung der Technik gerade in diesem
Zusammenhang Tatbestände einer neuartigen Diskriminierung geschaffen, die gerade dem
Gesetzgeber zu neuen Überlegungen Anlaß bieten. Wer heute vom bargeldlosen, zunehmend
computerisierten Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird, muß ökonomische Nachteile in
Kauf nehmen, die bis zur gesellschaftlichen Ausgrenzung reichen können. Für die
Volkswirtschaft handelt es sich bei den Betroffenen nicht um eine zu vernachlässigende
Quantität; so sind die Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld, auf die als
Kunden manches Kreditinstitut am liebsten verzichtet, wegen ihrer leider so großen Zahl
gewichtige Mitträger des privaten Konsums. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind
beispielsweise verpflichtet, mit ihren Finanzdienstleistungen in allen Regionen präsent zu
sein. Beide Bankengruppen bekennen sich darüber hinaus im Rahmen ihres öffentlichen
Auftrags ausdrücklich dazu, aktiv an der Überwindung von Wirtschafts- und
Sozialproblemen mitzuarbeiten. Eines der wichtigsten konkreten Handlungsfelder bei der
Überwindung dieser Sozialprobleme sehen wir Nationaldemokraten in der Schaffung eines
gesetzlich gesicherten Rechtes jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf ein Privatgirokonto.
Aus Kosten- und Sicherheitsgründen sollten die Serviceleistungen eines solchen Kontos auf
die notwendigen Grundfunktionen beschränkt werden; beispielsweise wäre es notwendig,
Überziehungsmöglichkeiten und somit unfreiwillige Kreditierungen auszuschließen."
Da zumindest SPD, Grüne und Linkspartei in früheren Jahren schon ähnliche Initiativen gefordert
hatten, taten sich die Vertreter dieser Parteien in der Begründung ihrer rituellen Ablehnung
des NPD-Antrages besonders schwer. So äußerte der finanzpolitische Sprecher der SPD-
Fraktion, Mario Pecher, in der Debatte die Auffassung, daß es reiche, wenn für den
Personenkreis ohne Girokonto Ansprechpartner wie Bürgermeister, Stadträte, Wohlfahrts-
und Verbraucherverbände sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete zur Verfügung
stünden, und verkannte dabei absichtsvoll, daß bislang nicht einmal die Institution eines
"Ombudsmannes" für den Personenkreis ohne Girokonto zu einer befriedigenden Lösung
des Problems geführt hatte. In einer ähnlichen Richtung wie Pecher äußerte
sich auch der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Dietmar Pellmann, was angesichts
der bisherigen Stellungnahmen der damals noch unter dem Namen "PDS" firmierenden
Linkspartei als besonders absurd erscheint. Auch die "Grünen", die laut der
"Sächsischen Zeitung" vom heutigen Tage im Dresdner Stadtrat einen Antrag mit dem Titel
"Girokonto für jedermann" eingebracht haben, stimmten am Ende zusammen mit den
Vertretern der anderen Altparteien gegen den NPD-Antrag und lieferten so einen erneuten Beweis
"antifaschistischer" Ignoranz.