PDS-Forderung nach Einfügung einer "antifaschistischen Klausel" in die
sächsische Landesverfassung erfährt bei Expertenanhörung breite Ablehnung
Bei der gestrigen Öffentlichen Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses
des Sächsischen Landtages, die auf einen Antrag der PDS-Fraktion zur Einfügung einer
sogenannten "Antifaschistischen Klausel" in die Sächsische Landesverfassung
zurückging, trat Prof. Dr. Bernd Rabehl von der Freien Universität Berlin als von der
NPD benannter Sachverständiger auf.
Rabehl ließ in seiner Stellungnahme keinen Zweifel daran, daß er den Gesetzesentwurf der PDS für verfehlt und im Kern für freiheitsgefährdend hält und führte aus:
"Dieser Gesetzesentwurf der PDS, antifaschistische Klausel genannt, schießt weit über
das Ziel hinaus und trägt den Keim, die gesamte Rechtsordnung Sachsens zu verändern.
Es wäre durchaus denkbar, daß mit dieser 'Klausel' ein Ausnahmegesetz geschaffen werden
soll, das die demokratische Verfassung Sachsens aushebeln könnte. Ein abstraktes Feindbild
von Faschismus und Nationalsozialismus wird allen Gegnern der sozialen und kulturellen Misere
des Landes verpaßt. Der Ruf nach einem starken Staat wird hörbar. Gerichte und Polizei
sollen eingeschaltet werden, um den faschistischen Feind zu vernichten. Die ,feindlich negativen
Kräfte', die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und das Oberste Gericht der DDR erfunden
hatten, um gegen jede Opposition vorzugehen, werden in dem Gesetzentwurf sichtbar. Der
,antifaschistisch demokratische Kampf' von SED und DDR, der seit 1945 zig Tausende, wenn nicht
Millionen unschuldige Opfer hatte, feiert in diesem Entwurf seine späte Anerkennung. Solange
nicht differenziert wird und lediglich düstere Verdächtigungen geäußert
werden, hat die PDS das eigene extreme und totalitäre Denken nicht überwunden . Der
Gesetzesentwurf der PDS ist aus mehreren Gründen fatal. Er trägt den Zuschnitt eines
Sonderparagraphen, der als Grundprinzip außerhalb der demokratischen Verfassung steht. Er
redet indirekt einem Polizei- und Spitzelstaat zu Munde. Er will alle demokratischen Parteien
seinen ,Direktiven' subsumieren und er spricht von einem abstrakten Feind, von einer abstrakten
Bedrohung der Gesellschaft, so daß viele Strömungen von Opposition diesem Feindbild
entsprechen könnten. Der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet."
Unterstützung für seine Position erhielt Prof. Rabehl von mehreren anderen geladenen
Sachverständigen. Prof. Uwe Backes, stellvertretender Direktor des Hannah-Arendt-Instituts
in Dresden, bezeichnete einen reinen ,Antifaschismus' als fragwürdig, wenn er nicht mit
Antikommunismus verbunden ist und sah den Entwurf der PDS durchsetzt vom einer "jakobinisch
anmutenden Verfassungsmilitanz", orientiert an dem Ausspruch von Saint-Just, daß es
keine Freiheit für die Feinde der Freiheit geben solle. Im Gefolge von Entwürfen wie der
PDS-Verfassungsinitiative seien weitreichende Beschränkungen der bürgerlichen
Rechte möglich, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit. Auch Prof. Eckhard Jesse von
der Technischen Universität Chemnitz beurteilte den PDS-Gesetzesentwurf ähnlich.
Die PDS wolle mit ihm an den DDR-Antifaschismus anknüpfen, der immer nach der Devise
"Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen" verfahren sei. Dabei werde
allerdings übersehen, daß nur eine Tat, aber keine Meinung ein Verbrechen sein könne.
Der von der PDS vorgeschlagene Gesetzesentwurf - so Jesse - sei ein Sonderrecht, mit dem eine
Kehrtwendung vom verfassungspolitischen Konsens bestritten wäre und mit dem der Weg in eine
andere Republik freigemacht würde. Auch ein weiterer Sachverständiger, Prof.
Hans-Peter Schneider vom Deutschen Institut für Föderalismusforschung, äußerte
schwere Bedenken und konzedierte der von der PDS geforderten Staatszielbestimmung einen Ursprung
im totalitären Denken, mit dem man sich der politischen Auseinandersetzung entziehen wolle
und den Eindruck erwecke, ihr nicht gewachsen zu sein. Für den PDS-Gesetzesentwurf sprach sich
Prof. Wolfgang Dressen von der Fachhochschule Düsseldorf aus, der in ihm das geeignete
Mittel sieht, "um autoritären und leistungsbetonten Charakteren ihre Grenzen
aufzuzeigen."
In der Schlußrunde plädierte Prof. Rabehl nochmals engagiert gegen die Aufnahme
einer "Antifaschistischen Klausel" in die Sächsische Landesverfassung:
"Der von der Klausel ins Visier genommene abstrakte Feind ist nicht der ,Faschist',
sondern das freie Denken und die politische Opposition, der Linke, der Sozialdemokrat und der
Unangepaßte."