Staatsregierung soll auf Rückforderungen von Fördermitteln an Kommunen verzichten
Am 9. Mai dieses Jahres hatte die NPD-Fraktion beantragt, daß der Freistaat Sachsen auf die
Rückforderung von Fördermitteln an die Kommunen verzichtet, die diese für die Sanierung
von Schulen erhalten haben, die später aufgrund der massiv zurückgehenden
Schülerzahlen geschlossen wurden.
Die NPD argumentierte damals, daß es nicht angehe, die Kommunen für die konzeptionslose
Schulpolitik der Staatsregierung in Haftung zu nehmen. Schließlich seien es Vorgaben dieser
Regierung, die die Kommunen dazu zwingen, Schulen zu schließen.
5 Monate später beantragten die Koalitionsfraktionen ebenfalls einen Rückforderungsverzicht,
wenn auch auf weiter öffentlich genutzte ehemalige Schulen beschränkt. Dieser Antrag
wurde heute vom Sächsischen Landtag angenommen.
Zuvor war ein Änderungsantrag der NPD abgelehnt worden, der das Rückforderungsverbot
auch auf jene Fälle ausdehnen wollte, in denen ehemalige sanierte Schulgebäude zwar
nicht mehr öffentlich genutzt werden, die Erlöse aus einer Veräußerung an
Private aber geringer ausfielen als die erhaltenen Fördermittel.
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller sagte zur Begründung:
"Unverschuldet geschädigt werden auch die Kommunen, in denen die mit
Fördermitteln sanierten Schulgebäude privatwirtschaftlichen Zwecken zugeführt
werden, die Erlöse aus dieser Zuführung aber geringer sind als die zuvor erhaltene
Summe der Fördermittel."
Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Leichsenring wies die Bemerkung von CDU-
Kultusminister Steffen Flath zurück, die Kommunen hätten schließlich selbst die
Schulen geschlossen. Jeder wisse, so Leichsenring, daß die Kommunen sich an die Vorgaben
der Regionalschulämter zur Schulnetzplanung halten müssen und nicht selbst frei
entscheiden können.